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Hausverwalter Rhein Main

Die Auswahl der passenden Hausverwaltung

Etwa 80% des Wertes des Wohnungseigentums sind dem Gemeinschaftseigentum und "nur" 20% dem Sondereigentum zuzuordnen. Vor diesem Hintergrund ist es absolut unverständlich, warum die Auswahl und Bestellung des Hausverwalters bzw. der Hausverwaltung vielfach ohne eingehende Prüfung der fachlichen Befähigung des Bewerbers erfolgt. Immer wieder wird die Auswahl der Hausverwaltung ausschließlich anhand des Preises getroffen.

Diese leichtsinnige Auffassung kann fatale Folgen haben. So kann es beispielsweise zu Liquiditätsengpässen im Gemeinschaftsvermögen kommen, was zu Sonderzahlungen über die ursprüngliche Etatplanung hinaus führt. Fehler und Unterlassungen hinsichtlich der erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen des gemeinschaftlichen Eigentums verursachen einen sog. Reparaturstau, dessen Behebung erhebliche - insbesondere finanzielle - Anstrengungen erfordert. Es gibt bei einer unqualifizierten Hausverwaltung weitere zahlreiche Unzulänglichkeiten, unter denen Wohnungseigentümergemeinschaften zu leiden haben.

Deshalb sollten bei der Auswahl des Hausverwalters bzw. der Hausverwaltung vor allem Kriterien wie Zuverlässigkeit, Kompetenz und Qualifikation entscheidend sein. Soll ein Hausverwalter bestellt werden, ist es vorrangig Aufgabe des Verwaltungsbeirats, rechtzeitig Angebote einzuholen und zu prüfen. Nur so können der Eigentümerversammlung gezielt Vorschläge unterbreiten werden. Der persönliche Eindruck der Hausverwaltung ist bei der Wahl jedoch stets unverzichtbar.


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