Wohnungseigentumsanlagen
Dieses Angebot umfasst die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentumsanlage. Die Verwaltung nach dem WEG bezieht sich nicht auf das gesamte Wohnungs- und Teileigentum, sondern nur auf das gemeinschaftliche Eigentum. Die Verwaltung des Sondereigentums, also der Wohnräume bzw. der nicht zu Wohnzwecken genutzten Räume, obliegt dem jeweiligen Eigentümer selbst. Will ein Eigentümer auch sein Sondereigentum verwalten lassen, muss er hierüber einen gesonderten Vertrag abschließen. Für diesen Wunsch verweisen wir auf unser Angebot Sondereigentum (Mietsonderverwaltung).
Wir übernehmen für Sie die allgemeine kaufmännische Geschäftsführung, die juristische Verwaltung, die Finanz- und Vermögensverwaltung und die technische Verwaltung Ihrer Immobilie. Nachfolgend können Sie sich einen Überblick über unser Leistungsangebot verschaffen.
1. Allgemeine kaufmännische Geschäftsführung
- Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen (WEV)
- Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
- Allgemeine Betreuung der Wohnungseigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten
- Vorbereitung des Abschlusses von Verträgen und Überwachung ihrer ordnungsmäßigen Durchführung
- Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen
2. Juristische Verwaltung
- Abschluss, Änderung und Beendigung, insbesondere Kündigung aller zur laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen und zweckmäßigen Verträge.
- Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter der Wohnungseigentümer
- Rechtliche Betreuung der Wohnungseigentümer soweit zulässig - Beratung der Eigentümer über Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren - gegebenenfalls Beauftragung eines Rechtsanwalts
3. Finanz- und Vermögensverwaltung
- Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung
- Rechnungswesen
- Wirtschaftsplan und Einziehung von Beiträgen
- Jahresabrechnung und Rechnungslegung
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
4. Technische Verwaltung
- Durchführung der für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen
- Durchführung baulicher Änderungen (Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen)
- Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Veräußerer (Bauträger)
- Sonstige technische Verwaltungsleistungen