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Hausverwalter Rhein Main

Was bedeutet "Hausverwalter / Hausverwaltung" und wer kann das machen?

Die Berufsbezeichnung "Verwalter von Wohnungseigentum" oder "Hausverwalter" bzw. die Firmenbezeichnung "Hausverwaltung" sind nicht geschützt. In der Praxis wird bei der Berufsbezeichnung des Hausverwalters daher oft nicht genau unterschieden zwischen der Verwaltung von Wohnungseigentum und anderen Tätigkeiten, obwohl die zu erledigenden Aufgaben zwischen beiden Verwaltungstypen erheblich differieren.

Eine klare gesetzliche Regelung, was unter dem Begriff "Verwalten" oder auch unter "Hausverwaltung" zu verstehen ist, gibt es nicht. Man könnte es jedoch folgendermaßen definieren: Verwaltung ist die Geschäftsführung im Interesse aller zum allgemeinen, gemeinschaftlichen Besten. Da es keine klare Abgrenzung zwischen den einzelnen Bereichen der Tätigkeit eines Hausverwalters gibt, kann die Qualität der Arbeit einer Hausverwaltung sehr unterschiedlich sein. Der Wohnungseigentümer wiederum erkennt Fehler oft erst dann, wenn grobe Unstimmigkeiten oder Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden. Kleinere Fehler oder fehlende kaufmännische, rechtliche und technische Kenntnisse bei der Hausverwaltung werden manchmal nicht oder zu spät erkannt. Und dann können bereits große finanzielle Schäden für das Gemeinschaftseigentum und die jeweilige Eigentumswohnung entstanden sein.


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