Der Hausverwalter ist neben der Wohnungseigentümerversammlung das wichtigste Organ der Eigentümergemeinschaft. Er ist für die Eigentümer der erste Ansprechpartner in allen Fragen, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen. Die schwierige Aufgabe für den Hausverwalter besteht darin, dass er zum einen für einen möglichst reibungslosen Ablauf der Organisation einer Wohnungseigentümergemeinschaft verantwortlich ist. Zum anderen darf er aber im Rahmen seiner Tätigkeit nie die Grenzen überschreiten, die ihm durch die Eigentumsrechte der Wohnungseigentümer vorgegeben sind.
Von einem Hausverwalter werden fundiertes Wissen, Einfühlungsvermögen, Standhaftigkeit und ständige Leistungsfähigkeit verlangt. Als Sachverwalter fremden Vermögens hat er kaufmännische, technische und rechtliche Aufgaben zu erfüllen. Den Wohnungseigentümern gegenüber haftet der Hausverwalter aus dem mit der Wohnungseigentümergemeinschaft bestehenden Vertragsverhältnis.
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