Sondereigentum (Mietsonderverwaltung)
Dieses Angebot umfasst die Verwaltung des Sondereigentums, also der Wohnräume (Wohnungseigentum, Eigentumswohnung) bzw. der nicht zu Wohnzwecken genutzten Räume (Teileigentum, z.B. Büroräume, Geschäftsräume oder Praxisräume). Soll auch das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentumsanlage verwaltet werden, verweisen wir auf das Angebot Wohnungseigentumsanlagen.
Wir übernehmen für Sie die Begründung, Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse, die juristische Betreuung, die Finanz- und Vermögensverwaltung und die technische Verwaltung Ihres Sondereigentums. Ganz gleich, ob es sich um Wohnungseigentum (Eigentumswohnung) oder Teileigentum (z. B. Büro-, Geschäfts- oder Praxiseinheit) handelt. Nachfolgend können Sie sich einen Überblick über unser Leistungsangebot verschaffen.
1. Begründung, Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse
- Suche und Auswahl des Mieters bei freiwerdender Wohnung/Teileigentum
- Abschluss des Mietvertrages
- Einziehung der Miete einschließlich Betriebskosten und etwa vereinbarter Umsatzsteuer
- Abrechnung mit dem Mieter über dessen Betriebskostenvorauszahlungen
- Ständige Kontrolle der eingehenden Miete (einschließlich Betriebskostenvorauszahlung) sowie Anmahnung bei rückständiger Miete und Abrechnungsschuld
- Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Durchführung von Mieterhöhungen
- Entgegennahme von Sicherheitsleistungen des Mieters, insbesondere von Mietkautionen
- Übergabe der Mieträume bei Beginn des Mietverhältnisses unter Verwendung eines mit dem Eigentümer abgestimmten Übergabeprotokollformulars
- Stichprobenweise Überwachung des vertragsmäßigen Gebrauchs der Mieträume, der Einhaltung der Hausordnung und der mietvertraglich übernommenen Verpflichtungen, insbesondere zur Durchführung der Schönheitsreparaturen
- Rücknahme der Wohnung/des Teileigentums bei Beendigung des Mietverhältnisses unter Verwendung eines mit dem Eigentümer abgestimmten Rückgabeprotokollformulars
- Rückgabe von Sicherheiten des Mieters, insbesondere Kautionsabrechnung
- Abwicklung des gesamten mündlichen und schriftlichen Verkehrs mit dem Mieter
2. Juristische Betreuung
- Soweit diese ausschließlich das Verhältnis zwischen Eigentümer und Mieter betrifft: Beratung des Eigentümers über Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren, soweit gesetzlich zulässig
3. Finanz- und Vermögensverwaltung
- Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung
- Zahlungsverkehr
4. Technische Verwaltung
- Durchführung der für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung der Wohnung/des Teileigentums erforderlichen Maßnahmen
- Durchführung baulicher Änderungen (Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen)
- Abnahme von Werkleistungen und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegen Werkunternehmer
- Sonstige technische Verwaltungsleistungen