Die Tätigkeit des Hausverwalters muss angemessen vergütet werden. Dies ist so selbstverständlich, dass darüber keine Worte verloren werden müssen. Was jedoch als angemessen zu bezeichnen ist, darüber können die Ansichten zwischen Hausverwaltung und Wohnungseigentümergemeinschaft weit auseinander gehen.
Die an die Hausverwalter gezahlten Vergütungen differieren auch in der Praxis erheblich. Und dies nicht nur in den verschiedenen Regionen Deutschlands, sondern auch unter den Hausverwaltungen im lokalen Bereich. Die Erklärung dafür findet sich in den großen quantitativen und mehr noch qualitativen Unterschieden in den Leistungen, die von den Hausverwaltern erbracht werden. Aber auch durch viele unqualifizierte Hausverwalter, die ihre, leider häufig unprofessionellen Dienste oftmals für eine extrem niedrige Vergütung anbieten, entsteht ein verzerrtes Bild.
Pauschale Verwaltervergütungen werden der Bedeutung und Vielfalt der Arbeitsleistungen eines professionellen Hausverwalters nicht gerecht. Bei der Frage der Vergütung muss berücksichtigt werden, dass nach dem Wohnungseigentumsgesetz einige Tätigkeiten unabdingbar sind und von der Hausverwaltung in jedem Falle geleistet werden müssen. Dies sind die sogenannten "Grundleistungen". Für diese Leistungen wird mit dem Hausverwalter eine Grundvergütung vereinbart. Die Höhe der Grundvergütung ist frei vereinbar, da es hierzu keine rechtlichen Festlegungen gibt. Die Höhe der Vergütung des Hausverwalters für die Grundleistungen sollte sich jedoch an seiner Qualifikation orientieren. Für eine qualifizierte Hausverwaltung werden für die Grundleistungen bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums üblicherweise zwischen EUR 25,00 und EUR 40,00 pro Wohneinheit und Monat zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer fällig. Je nachdem, wie viel Einheiten die Wohnungseigentümergemeinschaft umfasst. Bei ihrer Entscheidung sollte die Wohnungseigentümergemeinschaft jedoch daran denken, dass die billigste Hausverwaltung in den seltensten Fällen auch wirklich die Beste ist.
Neben diesen Grundleistungen erbringen die Hausverwalter die unterschiedlichsten Sonderleistungen, die entweder in den Wohnungseigentümerversammlungen beschlossen wurden oder die im Hausverwaltervertrag vereinbart sind. Für diese Sonderleistungen erhält der Hausverwalter zusätzliche Vergütungen. Die Höhe der Vergütung für Sonderleistungen ist ebenfalls frei vereinbar, da es auch hierüber keine gesetzlichen Regelungen gibt. Die Stundensätze bei der vielfach praktizierten Vergütung der Sonderleistungen nach Zeitaufwand bewegen sich jedoch ganz überwiegend zwischen EUR 55,00 und EUR 95,00 (zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer).